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Fraktionsregelwerk

Offizielles Fraktionsregelwerk von fivecity.cloud

1. Allgemeine Regeln

Anforderungen um eine Fraktion zu gründen

  • Um eine Fraktion zu gründen, braucht man ein gutes Konzept, sowie mindestens 6 aktive Spieler.

  • Du, sowie die restlichen 5 Spieler in deinem Konzept, sollten nicht schon stark negativ auf dem Server aufgefallen sein.

  • Der Fraktionsleiter sowie die Stv. Fraktionsleitung sollten versuchen, so aktiv wie möglich zu sein.

Fraktionssperre

  • Ein Spieler der aus einer Fraktion, eigenständig oder mit einem Blood Out verlassen hat, darf keiner neuen Fraktion direkt beitreten.

  1. Von Legaler zur Illegaler Fraktion = 4 Tage

  2. Von Illegaler zur Legaler = 5 Tage

  3. Von Legaler zur Legaler = 3 Tage

  4. von Illegaler zur Illegaler = 5 Tage

  • Eine Fraktionssperre, darf nur von der Fraktionsverwaltung, sowie der Projektleitung aufgehoben werden.

Fraktionserwarnung

  • Sollten mehrere Spieler einer Fraktion sich nicht an Regelwerk halten, wird dies als Fraktionsvewarnung sanktioniert. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion ohne Ausnahmen aufgelöst.

Fraktionsverwaltung

  • Konflikte zwischen 2 Fraktionen sollten untereinander geklärt werden. Erst wenn beide Fraktionen nicht zu einem gemeinsamen Nenner kommen, oder sich nicht ans Regelwerk halten, schaltet sich die Fraktionsverwaltung mit ein.


2. Illegale Fraktionen

Illegale Fraktionen

  • Illegale Fraktionen sind jene, welche nicht legal sind. Diese dürfen aus maximal, 20 Personen bestehen. Sollte sich nicht daran gehalten werden, wird das mit sofortiger Wirkung sanktioniert.

Folgende Sonderregeln sind zu beachten!

  • Nur ein Helikopter darf gleichzeitig agieren.

  • Auf dem eigenen Grundstück darf ohne Schuss-Call geschossen werden.

Fraktions-Klamotten

  • Eine Fraktion sollte bei allen ihren Handlungen, anhand ihrer Farbe, gut erkennbar sein.

  • Es sollte sich auch so eingekleidet werden wie sich ein/e Mafia, Kartell, Gang, usw. einkleidet.

  • Sollten 3 Personen einer Fraktion was starten sollen wie einen Ladenraub, so ist man nicht verpflichtet (man kann aber), die Fraktions-Klamotten zu tragen.

  • Es muss vom 12er darauf geachtet werden, dass nicht jeder das gleiche trägt.

(z.B.: Einer trägt eine Braune Hose und wer anderes ein Braunes Oberteil)

Waffenkammer und Fraktionbestand

  • Der komplette Bestand einer Fraktion muss in der Waffenkammer/Lager gelagert werden. Es ist verboten, den Bestand im Privatbesitz zu lagern. Auch bei einer Auflösung einer Fraktion.

  • Das Leerräumen der Waffenkammer ohne Absprache mit dem 12er oder 11er ist strengstens untersagt.

  • Es darf euch nicht erzwungen werden, Waffen aus der Waffenkammer zu holen.

  • Es ist verboten, wenn man Informationen im Voraus bekommt, dass eine Razzia oder Ähnliches bevorsteht, die Waffen oder sämtliche andere Sachen in Kofferräumen zu verfrachten.

  • Es ist verboten, einfach alle Waffen im Privatbesitz zu lagern, um diese Regel zu umgehen.

  • Waffen aus Privatbesitz gelten nur als Privatbesitz, sofern diese schon im Besitz waren, bevor man einer Fraktion beigetreten ist.

Aufbauschutz

  • Eine illegale Fraktion darf jederzeit einen Aufbauschutz beantragen. Dieser beträgt 3 Tage. In dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren.

  • Ein Aufbauschutz muss in der Fraktionsverwaltung angefragt und genehmigt werde.

Routen

  • Die Gründe für das Beanspruchen einer Route müssen legitim und vielfältig sein (Bspw. unbekannte Zivilisten auf Route, Partnerschaft abgelehnt, Verhandlungsangebote abgelehnt oder nachweislich schlechte Bewirtschaftung ). Diese Gründe müssen nachweislich sein, um willkürliche Übernahmen zu verhindern.

  • Eine Fraktion darf maximal eine Route für sich beanspruchen.

  • Wer eine Route für sich beansprucht, muss diese auch überwachen und verteidigen. Wenn eine Fraktion diese Route übernehmen möchte, muss die Familie oder Gang in einem Best-of-Three besiegen. Danach gilt 1 Woche Waffenruhe für diese Route zwischen beiden Parteien.

  • Innerhalb des Best-of-Three darf sich keine weitere Partei einmischen.

Konflikte

  • Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten gewaltlos geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, so muss es ausreichend begründet sein.

  • kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend, einen Konflikt auszulösen.

  • Sollte eine Fraktion sich in einem aktiven Gefecht zurückziehen, gilt dieser automatisch als verloren.

  • Während eines offenen Konfliktes (bspw. Routenkampf) ist es einer Fraktion nicht erlaubt, weitere Personen einzustellen.

  • Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen gilt ein 3 Stunden Waffenstillstand, um eine Möglichkeit zu haben evtl. den Streit mit Worten zu klären.

Base-Raid

  • Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen ("ihr habt einen Mann von uns gehoppst" ist kein Grund)

  • .Beide Parteien müssen vorher miteinander geredet haben und versucht haben eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt die jeweils andere Fraktion zu stürmen.

  • Während eines Angriffs auf ein Anwesen sollte vermieden werden, sich im Inneren zu verbarrikadieren. Es ist wichtig, dass jeder Kampf fair abläuft und das Anwesen nicht ausgenutzt wird, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wenn mehrere Mitglieder der eigenen Fraktion bereits in den Händen der Gegenpartei sind und man selbst umzingelt ist, ohne jegliche Möglichkeit zur Flucht, sollte man sich ergeben.

Forderungen

  • Es darf an eine Fraktion eine Forderung gestellt werden, nur wenn ein Großteil der gegnerischen Fraktion anwesend ist.

  • Forderungen sollten so human und realistisch gehalten werden wie möglich, und dienen dazu, Kämpfe aus dem Weg zu gehen. Sie sollten verhältnismäßig sein und nicht als Bereicherung dienen.

  • Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, an dem die Fraktion entscheidet, ob sie auszahlen oder zurück stürmen möchte. Die Antwort muss vor Ablauf der Deadline erfolgen. Bis dahin dürfen beide Parteien nicht gegeneinander schießen.

  • Sollte eine Fraktion einen Kampf für sich entscheiden, darf die Forderung nicht erhöht werden und muss von der Gegenpartei bezahlt werden. Ein Kampf gilt als gewonnen, sobald 2 von den maximal 3 angesetzten Kämpfen gewonnen sind.

Gefechte

  • Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen dieselbe Fraktion verliert (ab ca 15 Personen pro Seite, ein 12 gegen 14 oder ähnliche Konstellationen werden ebenfalls gewertet,), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.

Kriege

  • Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden! Sollte das nicht passieren gibt es für beide Fraktionen eine Fraktions-Verwarnung! Außerdem gilt, dass Fraktionen die Krieg haben einen Kriegsvertrag haben müssen in denen Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By Regelungen und die KOS Zonen bestimmt werden.

  • Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die Partei beim zurück stürmen gewonnen hat, dann kann die Partei, die zuerst gestürmt hat, einen Kriegsvertrag schicken. Nach dem Krieg dürfen beide Parteien mindestens 7 Tage miteinander keinen Konflikt haben und sind neutral zueinander.

  • Ab Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren, es muss mit dem Bestand im Krieg gekämpft werden, der an Kriegsbeginn im Lager ist. Es dürfen nur Items der gegnerischen Partei während des Krieges eingelagert werden.


3. Legale Fraktionen

Als Legale Fraktionen gelten:

  • Los Santos Police Department

  • Los Santos Medical Department

Als Legale Unternehmen gelten:

  • Autohaus

  • Restaurants

Staatsfraktionen

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:

  • Es darf nur ein Scharfschützengewehr pro Einsatz verwendet werden

  • Das Scharfschützengewehr darf erst in Risiko Situationen aus der Waffenkammer entnommen werden

  • Das fahren von Privatfahrzeugen ist nur den Spezialeinheiten vom PD gestattet. Diese Autos dienen nur zur verdeckten Ermittlung.

  • Staatsautos dürfen optisch nicht verändert werden, Leistungstuning ist hingegen erlaubt. (Siehe dazu genau in den Fahrzeugvorschriften der jeweiligen Fraktion was du ändern darfst)

  • Die Höchststrafe für Häftlinge darf maximal 100 Hafteinheiten (Minuten) betragen

  • Aus gepanzerten Fahrzeugen darf unter keinen Umständen geschossen werden

  • Ein Staatsbeamter darf nur die Waffen mit sich führen, die er auch kaufen kann

  • Das Weitergeben vom Copnet Login Daten ist strengstens verboten

  • Eure Waffen dienen ausschließlich zur Eigenverteidigung!!! Macht von euren Dienstfahrzeugen und Tazer Gebrauch wenn der Täter keine Waffen in der Hand hat, eine Verfolgungsjagd macht genauso Spaß. Bei Missachten dieser Regelung kann nach UnRP oder Gambo bestraft werden.

Korruption in Staatsfraktionen

  • Korruption mit Informationen in Staatsfraktionen ist erlaubt! Staatsfraktionen dürfen Informationen über Razzien o.ä. an illegale Fraktionen weitergeben. Für die komplette Führungs- sowie Leitungsebene sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen NICHT korrupt sein.

  • Sollte man handfeste Beweise besitzen, die den korrupten Beamten überführen können, darf der Beamte sofort aus dem Dienst entlassen werden.

  • Korruption mit Waffen oder ähnlichem in Staatsfraktionen , um sich Wirtschaftlich einen Vorteil zu verschaffen, ist strengstens verboten! Das betrifft die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, Ausnahme sind Forderungen bei Überfällen), das Herausnehmen von Waffen oder Items aus der Asservatenkammer, Tragen von Waffen Außerdienstlich, und Besitz von illegalen Waffen.

Razzien und Terrorstatus

  • Auf jeder illegalen Route darf einmal pro Restart eine Razzia durchgeführt werden. Die Staatsbeamten dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen “abcampen”, um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf der Route darf nur von einer Führungsposition befehligt werden (Führungsposition = Zugriff zum Bossmenü).

  • Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung, ob die Beweislage ausreicht.

  • Bei einer Razzia darf bis zu 30% des Bestands geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen usw.)

  • Ein Terrorstatus wird dann ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Handeln weiter tut. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird.

a. Folgende Sonderregelungen treffen bei einem Terrorstatus ein:

  • Mitglieder einer Terrororganisation können ohne Grund einer Personenkontrolle jederzeit und überall zugeführt werden.

  • Für Mitglieder einer Terrororganisation steht zu jedem Zeitpunkt ein Haftbefehl aus. Nach erfolgreicher Inhaftierung und Freikommen der Zielperson wird ein Zeitfenster von 20 Minuten festgelegt, um dem Terroristen die Möglichkeit zu geben, zu entkommen.

  • Bei Überfällen, Räuben und anderweitigen Geiselnahmen wird nicht mit Terrororganisationen verhandelt.

  • Eine Schuss-Ankündigung muss trotzdem jederzeit erfolgen!!

  • Ein Terroristenstatus wird nach spätestens 14 Tagen durch die Fraktions-Verwaltung geprüft und das weitere Vorgehen besprochen.

Stürmung eines Anwesens

  • Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamten für maximal 20 Minuten das Anwesen betreten. Scheint die Situation aussichtslos, müssen die Beamten sich entfernen oder einen Razzia-Antrag stellen.

LSMD

  • Während einer aktiven Situation, wo geschossen wird, darf der Mediziner anfahren, und die verletzten Spielern nur dann helfen, wenn diese an einem sicheren Ort sind.

  • Mediziner dürfen unter keinen Umständen bewusst erschossen werden, sondern nur vom Ort verwiesen werden.

  • Mediziner dürfen erst dann erschossen, o. ä. wenn es einen vernünftigen und starken RP hintergrund hat.


4. Hinrichtung von Ingame Charakteren

Blood-Out

  • Eine Person, welcher einer illegalen Fraktion beitritt, welche jemandem einen Blood-In erteilt, darf denjenigen auch einen Blood-Out verteilen. Der Blood-Out muss nicht das Einverständnis der Person haben. Jeder, welcher einer Illegalen Fraktion beitritt, akzeptiert diese Regel! Die illegale Fraktion darf zwischen einem Normalen-/ und Hard-Bloodout entscheiden.

  • Nach einem Blood-out vergisst die getötete Person alle Geschehnisse und Situationen mit dieser Gruppierung. Anschließende RP Stränge gegen diese Fraktion sind verboten. "Jemand hat mir erzählt", "Ich hatte in meiner Hose einen Zettel" etc. sind keine gültigen Gründe.

  • Ein Blood-out ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Blood-out befindet.

  • Bei einem Hard-Bloodout bekommt man eine neue Identität und verliert alles, bis auf seine Fahrzeuge.

Farmen auf illegalen Routen ohne Erlaubnis

  • Sollte sich eine Person als Zivilist 3 Mal auf einer illegalen Route erwischen lassen, ist eine Hinrichtung in Form eines "Hard-bloodout" erlaubt.

  • Die ausführende Fraktion muss einen Nachweis erbringen, dass die betreffende Person tatsächlich 3 Mal auf der Route angetroffen wurde.

  • Einwände wie "Die hatten meinen Namen/Ausweis gar nicht" sind keine gültigen Ausreden, um diese Regelung zu umgehen.

Hinrichtung von Ingame Charakteren

  • Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc… werden. Die hingerichtete Person muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.

  • Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.

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